MOBILE VERKEHRSZEICHEN MÜNCHEN
Sie benötigen eine mobile Beschilderung?
Sie benötigen für einen Umzug eine mobile Beschilderung eines Halteverbotes?
Sie möchten Ihre Möbel nicht über weite Strecken transportieren und benötigen einen Parkplatz vor der Haustüre.
Eine mobile Beschilderung für die Anlieferung einer Baustelle?
Maschinen sowie Baumaterial muss in die Baustelle gebracht werden.

Eine Möbel Anlieferung oder Umzugsabsperrung zu Ihrem Wohnort?
Anlieferung und Aufbau von Möbel oder einer Küche nähe der Haustüre.
Freien Weg durch eine Halteverbots Beschilderung für einen Schwertransport zur Baustelle?
Ein LKW mit einer großen Ladung muss durch eine enge Straße.

Verkehrssicherung durch die Beschilderung an einer Baustelle?
Es werden für eine Baustelle Verkehrsschilder oder Absicherungen benötigt.
Platz für Baumpflege oder Baumfällung?
Die Parkplatz Sperrung wegen Anlieferung von Maschinen sowie den Arbeitsbereich.

Platz für einen Schuttcontainer?
Ein Schuttcontainer wird für den Abtransport von Bauschutt benötigt.
Straßensperrung in München wegen eines Einsatzes mit einem Kran?
Ein Kran muss zu seinem Einsatzort Baumaterialien bringen.

Wir haben die Lösung
Sollten Sie Verkehrszeichen wie Halteverbotsschilder, Baustellenschilder oder auch sonstige Beschilderung für den Strassenverkehr benötigen sind wir gerne bereit, Sie dabei zu unterstützen. Das Ordnungsamt muss diese Maßnahme durch die Erteilung der Verkehrsrechtlichen Anordnung genehmigen. Die Kosten einer Genehmigung für ein mobiles Halteverbot sind Transparent und überschaubar. Wir helfen Ihnen dabei, das Sie genügend Platz zur Verfügung haben und Ihr Bauprojekt erfolgreich wird.
FAQ
Die Verantwortung für die Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen liegt bei den Straßenverkehrsbehörden. Wir als Verkehrsdienstleister dürfen, nachdem die verkehrsrechtliche Genehmigung erteilt wurde, Verkehrszeichen und -schilder aufstellen.
Um ein Halteverbot einzurichten, ist es erforderlich, eine Genehmigung zu beantragen. Gerne übernehmen wir für Sie die Erstellung des Antrags beim Ordnungsamt. Falls bereits eine verkehrsrechtliche Anordnung für das mobile Halteverbot vorliegt, benötigen wir diese Dokumentation, um den Prozess weiterzuführen. Sie können die entsprechende Datei einfach im Bestellformular hochladen und zusammen mit Ihrer Bestellung an uns senden. So stellen wir sicher, dass alles reibungslos abläuft und Ihr Halteverbot schnellstmöglich eingerichtet werden kann.
Die Zusatzzeichen, die an Halteverbotsschildern angebracht sind, haben die Funktion, zusätzliche Informationen oder spezifische Einschränkungen bereitzustellen. Sie informieren beispielsweise darüber, dass das Halteverbot nur an bestimmten Tagen oder zu bestimmten Uhrzeiten gilt. Zudem können sie darauf hinweisen, dass das Halteverbot nicht nur für den Seitenstreifen, sondern auch für die Fahrbahn selbst gilt.
Die Sicherung von Halteverbotsschildern ist ratsam, um Diebstahl oder Wegnahme der Schilder zu verhindern. Bei mobilen Halteverbotsschildern sorgt diese Sicherung dafür, dass die Verkehrszeichen jederzeit sichtbar und vorhanden sind. Dies erleichtert die Durchführung von Abschleppaktionen für Fahrzeuge, die unerlaubt im Halteverbot parken.
Fahrzeugbesitzer sind verpflichtet, ihre Fahrzeuge, die auf öffentlichem Grund abgestellt sind, regelmäßig zu überprüfen, wenn diese ordnungsgemäß aufgestellten und genehmigten Halteverbotsschildern unterliegen. Dies sollte spätestens alle 72 Stunden geschehen. Da sich die Verkehrssituation oder die Beschilderung jederzeit ändern kann, ist es empfehlenswert, regelmäßig zu kontrollieren, ob das Halteverbot weiterhin in Kraft ist.
Um sicherzustellen, dass ein Halteverbot rechtskräftig ist, ist es notwendig, dass die entsprechenden Halteverbotsschilder mindestens drei volle Kalendertage vor dem geplanten Termin aufgestellt und ordnungsgemäß eingerichtet werden. Dies bedeutet, dass die Schilder nicht nur physisch an ihrem vorgesehenen Platz angebracht werden müssen, sondern auch gut sichtbar und lesbar sein sollten, damit alle Verkehrsteilnehmer rechtzeitig informiert sind. Die Frist von drei vollen Kalendertagen dient dazu, den Fahrzeugbesitzern ausreichend Zeit zu geben, um sich auf die neuen Regelungen einzustellen. So haben sie die Möglichkeit, ihre Fahrzeuge rechtzeitig zu entfernen, um mögliche Bußgelder oder Abschleppaktionen zu vermeiden. Diese Regelung trägt dazu bei, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und sicherzustellen, dass die vorgesehenen Maßnahmen, wie beispielsweise Straßenarbeiten oder Veranstaltungen, reibungslos durchgeführt werden können. Daher sollten die Halteverbotsschilder rechtzeitig aufgestellt werden, um die Rechtsgültigkeit des Verbots zu gewährleisten.
Die Vornotierungsliste wird erstellt, wenn das Halteverbot eingerichtet wird und ist wichtig, um mögliche Abschleppvorgänge zu dokumentieren. Sie erfasst alle Fahrzeuge, die während der Gültigkeit des Halteverbots an diesem Ort parken. Im Falle eines Abschleppvorgangs ermöglicht diese Liste eine klare Identifikation der betroffenen Fahrzeuge. Dadurch wird gewährleistet, dass das Halteverbot ordnungsgemäß durchgesetzt werden kann und die entsprechenden Maßnahmen effizient durchgeführt werden.
Die Schilder- und Nachkontrollen finden jeweils einen bzw. zwei Tage vor dem Inkrafttreten des Halteverbots statt, um sicherzustellen, dass die Halteverbotsschilder in einwandfreiem Zustand sind und korrekt positioniert wurden. Diese Überprüfungen werden schriftlich festgehalten.
Bei temporären Halteverbotsschildern, die für einen Zeitraum von mehr als 10 Werktagen (Montag bis Freitag) genehmigt wurden, ist es erforderlich, zusätzliche Informationen anzubringen. Diese Informationen sollten den Zweck der Maßnahme (zum Beispiel Anlieferzone für eine Baustelle, Umzug oder Sanierungsarbeiten) sowie die Länge des Halteverbots in Metern und das voraussichtliche Enddatum der Maßnahme enthalten. Diese Angaben müssen auf der Rückseite der Verkehrszeichen angebracht werden, wetterfest sein und für Fußgänger gut lesbar sein.